Abstinenznachweise
im Rahmen der MPU-Vorbereitung
Robert
Bischoff
Für
eine erfolgreiche Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen
Untersuchung (MPU) ist es in der Regel nötig, dass der alkohol- bzw.
drogenauffällige Kraftfahrer seine Alkohol- und/oder Drogenfreiheit
(Abstinenz) nicht erst zum Zeitpunkt der MPU, sondern bereits über
einen ausreichend langen Zeitraum vor
der MPU (6 -12 Monate) nachweisen kann. Neben dem Abstinenznachweis
ist die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe (Alkohol- bzw.
Drogenberatungsstelle, Psychotherapeut, Verkehrspsychologe) dringend
anzuraten!
Abstinenznachweise
bei Alkohol
Der
Nachweis der Alkoholabstinenz kann durch die Teilnahme an einem
EtG-Kontrollprogramm erbracht werden.
Ethylglucuronid
(EtG) ist ein Stoffwechselprodukt, das beim Alkoholabbau im
menschlichen Körper entsteht. Der Nachweis von EtG in Urin oder
Haaren lässt ab einem bestimmten Schwellenwert auf Alkoholkonsum
schließen. Umgekehrt können Sie durch die Teilnahme an einem
EtG-Kontrollprogramm mit Urinkontrollen (alternativ: Haarproben) ihre
Alkoholabstinenz belegen. Das EtG-Kontrollprogramm kann für 6 Monate
(4 Urinkontrollen) oder 12 Monate (6 Urinkontrollen) in Auftrag
gegeben werden. Mit einer Haaranalyse können Sie Ihre
Alkoholabstinenz für die zurückliegenden 3 Monate belegen. In Bezug
auf den erforderlichen Zeitraum des Abstinenznachweises sollten Sie
sich fachkundig beraten lassen.
Durch
die Erhebung von Leberwerten (Gamma-GT, GOT, GPT, MCV, evtl. CDT) ist
ein Abstinenznachweis nicht zu erbringen. Sie können aber durch die
Vorlage von Leberwerten im Normbereich die Behauptung untermauern,
dass Sie nicht missbräuchlich Alkohol konsumieren. Wenn Sie nicht
völlig auf den Konsum von Alkohol verzichten, sondern kontrolliert
Alkohol trinken, sollten Sie die Leberwerte alle 6 bis 8 Wochen durch
Ihren Hausarzt erheben lassen (Praxisstempel und Unterschrift des
Arztes nicht vergessen!).
Abstinenznachweise
bei illegalen Drogen
Der
Nachweis der Drogenabstinenz kann durch die Teilnahme an einem
Drogenkontrollprogramm (Urinkontrollen) oder eine Haaranalyse (1 cm =
1 Monat) erbracht werden. Dabei muss es sich grundsätzlich um ein
polytoxikologisches Screening handeln.
Getestet
wird auf
- Cannabinoide
- Morphin (Heroin, Codein etc.)
- Methadon
- Amphetamine incl. Ecstasy
- Kokain
- Benzodiazepine
Bei
einer „Opiatvorgeschichte“ muss zusätzlich auf Tramadol, Tilidin
und Buprenorphin (Subutex, Suboxone) getestet werden.
Mit
einer Haaranalyse kann die Abstinenz von illegalen Drogen für einen
Zeitraum von bis zu 6 Monaten (Alkohol: höchstens 3 Monate) belegt
werden. Eine einjährige Drogenabstinenz kann mit zwei Haarproben a 6
cm dokumentiert werden. Allerdings dürfen die Haare nicht chemisch
behandelt worden sein.
Nach
den Beurteilungskriterien der MPU-Gutachter sind an
Drogenkontrollprogramme bestimmte Qualitätsanforderungen
entsprechend den Chemisch-Toxikologischen Untersuchungskriterien
(sog. CTU-Kriterien) zu stellen:
- Die Urinkontrollen müssen kurzfristig und unvorhersehbar anberaumt werden. Zwischen Einbestellung und Urinkontrolle sollten nicht mehr als 24 Stunden liegen.
- Der Urin muss unter Aufsicht (Sichtkontrolle) abgegeben werden.
- Die zu testende Person muss sich ausweisen (Identitätskontrolle).
- Der Urin muss durch ein für forensische Zwecke akkreditiertes Labor untersucht werden.
- Das Labor muss sich an den verbindlichen Norm- und Cut-off-Werten orientieren.
- Der Kontrollzeitraum ist von vornherein definiert (4 Urinkontrollen in 6 Monaten oder 6 Urinkontrollen in 12 Monaten). Einzeltests werden in der Regel nicht akzeptiert.
Abstinenznachweise,
die den CTU-Kriterien entsprechen, werden u.a. von den
Begutachtungsstellen für Fahreignung angeboten.
Die
Untersuchungsergebnisse des Drogenkontrollprogramms bzw. der
Haaranalyse(n) werden in einer Abschlussbescheinigung festgehalten.
Wichtig:
Bevor Sie ein EtG- oder
Drogenkontrollprogramm in Auftrag geben, sollten Sie sich sicher
sein, dass keinerlei Drogen oder deren Abbauprodukte mehr in Ihrem
Urin nachweisbar sind. Zwischen dem Ende des Drogenkontrollprogramms
(Vertragsende) und der MPU sollten nicht mehr als 8 Wochen vergehen,
damit keine Nachweislücke entsteht. Vergehen mehr als 8 Wochen,
müssen Sie sich darauf einstellen, dass der MPU-Gutachter eine
zusätzliche Haarprobe (auf Ihre Kosten) von Ihnen verlangt, damit
die Nachweislücke geschlossen werden kann. Sind zum Zeitpunkt der
MPU mehr als 4 Monate seit Ende des Drogenkontrollprogramms (bzw. der
letzten Haarprobe) vergangen, sind die erbrachten Abstinenznachweise
bei der Begutachtung praktisch wertlos.
Die
Einnahme von Medikamenten, das Passivrauchen von Cannabis, der Konsum
von Mohnprodukten und andere Faktoren können unter Umständen die
Testergebnisse verfälschen!
Literatur:
Deutsche Gesellschaft für
Verkehrspsychologie und Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin
(Hrsg.); Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung.
Beurteilungskriterien; 3. Auflage, Bonn 2013.